Gesellschaftsrecht

Ihr objektiver und erfahrener Berater rund um das Gesellschaftsrecht.

Gesellschaftsrecht in Klagenfurt am Wörthersee

Mag. Hans Peter Umfahrer

Notar Mag. Hans Peter Umfahrer in Klagenfurt am Wörthersee ist für Sie in allen Belangen rund um das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht da. Wir bieten Ihnen Kompetenz und langjährige Erfahrung.

Gründung einer Gesellschaft

Ob Neugründung oder Umgründung eines Unternehmens – wir beraten Sie zu den möglichen Rechtsformen und informieren Sie zu den Vor- und Nachteilen, Rechtssicherheiten und Risiken. Wir gestalten rechtskonforme Gesellschafts- oder Abtretungsverträge und sorgen für die Eintragung Ihres Unternehmens in das Firmenbuch. Nähere Informationen können Sie im Rahmen eines kostenloses Erstgespräches in unserem Notariat Mag. Hans Peter Umfahrer in Klagenfurt am Wörthersee einholen.

Abwicklung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge

Wir wickeln sämtliche gesellschaftsrechtlichen Vorgänge für Sie ab, damit Sie sich um Ihr Geschäft kümmern können. Als erfahrenes Notariat leiten wir Änderungen im Stand der Gesellschafter, in den Gesellschaftsverträgen oder den Wechsel der Rechtsform in die Wege. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung zu Unternehmenskäufen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübergaben an. Aktiengesellschaften stehen wir auch gerne bei der notariellen Beurkundung von Hauptversammlungen zur Verfügung.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.