Grundbuch- & Firmenbuchauszug

Wir fragen für Sie Informationen im Grundbuch und Firmenbuch ab.

Grundbuch- und Firmenbuchauszug in Klagenfurt am Wörthersee

Mag. Hans Peter Umfahrer

Sie benötigen einen Grundbuch- oder Firmenbuchauszug? Unser Notariat Mag. Hans Peter Umfahrer steht Ihnen in Klagenfurt am Wörthersee jederzeit gerne für Abfragen rund um das Firmenbuch oder Grundbuch zur Verfügung!

Grundbuchauszug abfragen

Bevor Sie eine Immobilie erwerben, ist es wichtig, Einsicht in den betreffenden Grundbuchauszug zu nehmen. In dem bei den Bezirksgerichten geführten elektronischen Register werden die Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern eingetragen. Weiters sind im Grundbuch besondere Eigenschaften der Immobilie ersichtlich, z.B. ob das Grundstück bebaubar oder mit Belastungen verbunden ist. Auf die Richtigkeit der Angaben im Grundbuch ist in jedem Fall Verlass. Unser Notariat holt gerne für Sie einen Grundbuchauszug ein.

Firmenbuchabfrage von Ihrem Notar

Das Firmenbuch ist ein von den Handelsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis, in dem die wichtigsten Eckdaten von Unternehmen eingetragen sind. Dazu gehören beispielsweise die Daten der Firma und der beteiligten Gesellschafter, Informationen über die Höhe des Firmenkapitals, den Sitz des Unternehmens oder ob sich die Firma in Insolvenz befindet. Vor dem Kauf oder der Beteiligung an einer Firma sollte in jedem Fall Einsicht in den betreffenden Firmenbuchauszug genommen werden. Unsere Notariatskanzlei Mag. Hans Peter Umfahrer in Klagenfurt am Wörthersee fordert Firmenbuchauszüge für Sie an. 

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.